Allgemeine geschäftsbedingungen

Artikel 1

Unsere Angebote und Verkäufe erfolgen zu den nachstehend aufgeführten Bedingungen. Es wird vorausgesetzt, diese Bedingungen werden vom Käufer verstanden und angenommen.

Artikel 2

Alle unsere Angebote werden unverbindlich erteilt.

Artikel 3

Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager (Erfüllungsort). Die Beförderung erfolgt auf Risiko und Gefahr des Käufers.

Artikel 4

Der angegebene Liefertermin wird von uns möglichst pünktlich eingehalten, ist aber nie verbindlich angegeben worden. Eine Verspätung kann weder zur Auflösung des Vertrags berechtigen, noch Anlass dazu sein, aus welchem Grund auch immer Entschädigung zu fordern. Die Gelis GmbH oder deren Vertreter hat jedenfalls ein Recht auf Nachlieferung innerhalb von 60 Tagen, und dies ohne Anspruch auf Entschädigung durch den Käufer und ohne die Möglichkeit einer diesbezüglichen Vertragsauflösung. Die 60-tägige Frist beginnt an jenem Tag, an dem eine Lieferaufforderung per Einschreibesendung im Büro der Gelis GmbH eingegangen ist.

Artikel 5

Die Gelis GmbH ist berechtigt, die Ware je nach Ablieferung in Rechnung zu stellen, sogar wenn es sich um Teillieferungen handelt. Wir sind berechtigt, die Ablieferung der Ware über verschiedene Teillieferungen erfolgen zu lassen.

Artikel 6

Jede Beschwerde ist, um rechtskräftig zu sein, innerhalb von acht Tagen nach Ablieferung der Ware per Einschreibebrief einzureichen. Die Ware darf nicht zurückgeschickt werden ohne unsere schriftliche Genehmigung. Eine solche Genehmigung enthält keineswegs, dass Gelis GmbH. anerkennt, die Ware ist mangelhaft bzw. entspricht den Anforderungen nicht. Die zurückgesandte Ware wird jedenfalls auf Risiko und Gefahr des Käufers befördert und ist ungeachtet des Warenwertes, frei unserem Lager zurückzusenden.

Artikel 7

Bei Verträgen, die lediglich die Warenlieferung betreffen, sind Bankgarantien unter keiner Bedingung zulässig.

Artikel 8

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Alle fälligen Schuldforderungen werden von Rechts wegen zu einem Zinssatz von 15% verzinst. Bei Nichtzahlung aus Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit werden wir berechtigt sein, als rechtsübliche Entschädigung den Rechnungsbetrag um 15% zu erhöhen, wobei allerdings ein Mindestbetrag von 75 Euro bzw. ein Höchstbetrag von 1500 Euro zuzüglich aller Kosten in Rechnung gestellt wird, und dies von Rechts wegen ohne Inverzugsetzung.

Artikel 9

Wenn eine Rechnung am Fälligkeitstag nicht beglichen wurde, werden alle schuldigen Beträge sofort fällig, welche Zahlungserleichterungen auch immer früher vereinbart wurden.

Artikel 10

Die stillschweigende Annahme unserer Rechnung gilt ebenfalls als Annahme unserer Geschäftsbedingungen.

Artikel 11

Eigentumsvorbehalt. Es wird ausdrücklich auf Art. 1583 des belgischen BGB hingewiesen, der hier Anwendung findet. Die gelieferte Ware bleibt das Eigentum der Gelis GmbH. bis zum Zeitpunkt der restlosen Begleichung der Rechnung durch den Käufer. Es ist nicht zulässig, dass der Käufer nicht bezahlte Ware an Dritte verpfändet, oder dass diese zur Gewährleistung eingesetzt wird.

Artikel 12

Höhere Gewalt. Sollte Gelis GmbH. nicht in der Lage sein, die Aufträge zu erledigen infolge von Streiks, Aussperrung, Großfeuer, Überschwemmung, Himmelwasser, von der Möglichkeit, Rohstoffe oder sonstige benötigte Materialien einzukaufen, von Arbeitskräfteknappheit, Krieg, Unruhen, einschränkenden Regierungsmaßnahmen oder ähnlichen Umständen bei Gelis GmbH. oder deren Lieferanten, so ist die Vorerwähnte berechtigt, diesen Vertrag mittels schriftlicher Benachrichtigung des Käufers zu stornieren.

Artikel 13

Im Streitfall ist der Gerichtsstand Harelbeke-Kortrijk (B).